Wann ist eine Beförderungsverweigerung entschädigungsberechtigt?
Ein Anspruch kann bestehen, wenn die Verweigerung unfreiwillig war (z. B. Überbuchung), und Sie sich rechtzeitig mit gültigen Reisedokumenten zum Check-in bzw. Gate eingefunden haben. Die Verordnung gilt in der Regel für Flüge mit Abflug aus der EU (jede Airline) oder für Flüge mit Ankunft in der EU, die von einer EU/EWR/UK/Schweiz-Airline durchgeführt werden.
Was die Airline Ihnen sofort anbieten muss
Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, muss die Airline Ihnen in der Regel eine Wahl anbieten: Erstattung oder Umbuchung. Zusätzlich kann Ihnen Betreuung/Assistenz zustehen, solange Sie warten müssen.
Erstattung ODER Umbuchung
Je nach Wahl und Verfügbarkeit: Erstattung des nicht genutzten Tickets (oder des nicht geflogenen Teilabschnitts), oder Umbuchung zum Endziel zum nächstmöglichen Zeitpunkt / zu einem späteren von Ihnen gewünschten Termin.
Betreuung während der Wartezeit
Je nach Wartezeit: Mahlzeiten, Getränke, Kommunikation sowie ggf. Hotel + Transfer, wenn eine Übernachtung erforderlich ist.
Entschädigungshöhe
Bei unfreiwilliger Beförderungsverweigerung richtet sich die Entschädigung hauptsächlich nach der Distanz. In manchen Fällen kann eine sehr schnelle Umbuchung die Höhe beeinflussen — deshalb lohnt sich der Detail-Check.
Freiwillige vs. unfreiwillige Verweigerung: Wo liegt der Unterschied?
Bei Überbuchung sucht die Airline oft Freiwillige, die gegen Vorteile (Gutschein, Bargeld, Upgrade usw.) auf ihren Platz verzichten. Ihre Rechte können davon abhängen, was Sie akzeptieren.
Sie melden sich freiwillig
Sie akzeptieren ein Angebot der Airline (eine Vereinbarung). Prüfen Sie immer: Wert, Umbuchung und Bedingungen — und lassen Sie es sich schriftlich geben.
Unfreiwillige Verweigerung
Wenn Ihnen die Beförderung gegen Ihren Willen verweigert wird, können Sie in der Regel die Standard-Entschädigung sowie Erstattung/Umbuchung und Betreuung verlangen.
Benötigte Unterlagen
Damit es schneller geht, sammeln Sie bitte:
So stellen Sie den Antrag
Eine klare Akte mit Nachweisen und Zeitlinie erhöht die Erfolgschancen deutlich.
- Flugdaten eingeben und kurz schildern, was passiert ist.
- Anspruchsprüfung + Vorbereitung der Unterlagen (Nachweise, Distanz, Kontext).
- Kontakt und Verhandlung mit der Airline.
- Auszahlung bei Erfolg (oder weitere Schritte je nach Fall).
FAQ
Überbuchung: Habe ich immer Anspruch auf Entschädigung?
Wenn die Verweigerung unfreiwillig war und Sie die Check-in/Boarding-Regeln eingehalten haben (rechtzeitig, gültige Dokumente), kann eine Entschädigung nach EG 261/2004 in Betracht kommen.
Was, wenn die Airline mir einen Gutschein anbietet?
Wenn Sie als Freiwillige/r akzeptieren, ist das meist eine Vereinbarung. Fordern Sie schriftliche Bedingungen an und prüfen Sie den echten Wert, Umbuchungsdetails und Konditionen.
Ist Betreuung (Essen/Hotel) verpflichtend?
Häufig ja — je nach Wartezeit: Mahlzeiten/Getränke, Kommunikation und ggf. Hotel + Transfer. Wenn Sie vorstrecken, Belege aufbewahren.

