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Flugannullierung: Entschädigung bis zu 600 € (EG 261/2004)

Wurde Ihr Flug von der Fluggesellschaft annulliert? Nach der EU-Verordnung EG 261/2004 können Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung (bis zu 600 €) haben – zusätzlich zu einer Erstattung oder Umbuchung, je nach Umständen.

250 €
≤ 1500 km
400 €
1500–3500 km
600 €
≥ 3500 km
Schnelle Berechnung Fallprüfung Komplette Betreuung
Voraussetzungen

Wann besteht bei einer Flugannullierung Anspruch auf Entschädigung?

Eine Flugannullierung kann entschädigungsberechtigt sein, wenn die Airline Sie weniger als 14 Tage vor Abflug informiert und keine geeignete Alternative anbietet. Ob eine Entschädigung gezahlt wird, hängt außerdem von Ihrer Ankunftszeit am Endziel ab, falls Sie umgebucht wurden.

✅ Mitteilung der Annullierung < 14 Tage vor Abflug
✅ Abflug aus der EU (jede Airline) oder Ankunft mit EU-Airline
✅ Erhebliche Verspätung am Endziel nach Umbuchung
✅ Ursache ist nicht „außergewöhnlich“
Tipp: Entscheidend ist die Ankunftszeit am Endziel – besonders bei Reisen mit Umstiegen.

Ihre Rechte bei Flugannullierung

Bei einer Annullierung hat die Airline klare Pflichten. Sie können das Recht haben auf:

✈️ Umbuchung oder Erstattung

Sie können zwischen einer vollständigen Erstattung des nicht genutzten Tickets oder einer Umbuchung zu Ihrem Endziel unter vergleichbaren Bedingungen wählen.

🍽️ Betreuungsleistungen

Je nach Wartezeit haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten, Kommunikation und ggf. Hotelunterkunft inklusive Transfer, wenn erforderlich.

💡
Wichtig: Auch wenn Sie einen Ersatzflug akzeptieren, können Sie je nach Ankunftsverspätung weiterhin Anspruch auf Entschädigung haben.

Entschädigungshöhe

Die Höhe richtet sich hauptsächlich nach der Flugdistanz. In manchen Fällen können die Bedingungen der Umbuchung den Betrag beeinflussen.

Distanz
Entschädigung
Beispiel
≤ 1500 km
250 €
Paris → Rom
1500–3500 km
400 €
Paris → Marrakesch
≥ 3500 km
600 €
Paris → New York

Außergewöhnliche Umstände

Fluggesellschaften dürfen eine Entschädigung nur ablehnen, wenn die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Nachweise und die genaue Ursache sind entscheidend.

Oft außergewöhnlich

  • Schwere Wetterbedingungen
  • Einschränkungen durch Flugsicherung (ATC)
  • Sicherheitsrisiken / Notfälle

Oft NICHT außergewöhnlich

  • Routinemäßige technische Probleme
  • Interne Organisation der Airline
  • Personalmangel (fallabhängig)

Benötigte Unterlagen

Um Ihren Antrag zu beschleunigen, bereiten Sie diese Unterlagen vor:

Buchungsbestätigung
E-Ticket, Bestätigungs-E-Mail, Flugnummer
Nachweis der Störung
E-Mails/SMS der Airline, Screenshots, Fotos am Flughafen
Identität des Passagiers
Ausweisdokument, falls im Verfahren verlangt

So beantragen Sie eine Entschädigung

  1. Übermitteln Sie Ihre Flugdaten und beschreiben Sie die Annullierung.
  2. Wir prüfen die Anspruchsberechtigung und bereiten das Dossier vor.
  3. Wir kontaktieren die Airline und verhandeln in Ihrem Namen.
  4. Die Entschädigung wird ausgezahlt, wenn die Airline akzeptiert (oder wir eskalieren, falls nötig).
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FAQ – Flugannullierungen

Ist jeder annullierte Flug entschädigungsberechtigt?

Nein. Der Anspruch hängt von der Vorankündigung, der angebotenen Alternative und davon ab, ob die Ursache außergewöhnlich ist.

Wenn ich einen Ersatzflug akzeptiere, kann ich trotzdem eine Entschädigung bekommen?

Ja, je nach Verspätung bei der Ankunft am Endziel und den Bedingungen der EG 261/2004.

Was, wenn die Airline „außergewöhnliche Umstände“ nennt?

Einige Ursachen können eine Entschädigung ausschließen, andere sind je nach Fall strittig. Nachweise und die genaue Ursache sind entscheidend.

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