Wann besteht bei einer Flugannullierung Anspruch auf Entschädigung?
Eine Flugannullierung kann entschädigungsberechtigt sein, wenn die Airline Sie weniger als 14 Tage vor Abflug informiert und keine geeignete Alternative anbietet. Ob eine Entschädigung gezahlt wird, hängt außerdem von Ihrer Ankunftszeit am Endziel ab, falls Sie umgebucht wurden.
Ihre Rechte bei Flugannullierung
Bei einer Annullierung hat die Airline klare Pflichten. Sie können das Recht haben auf:
✈️ Umbuchung oder Erstattung
Sie können zwischen einer vollständigen Erstattung des nicht genutzten Tickets oder einer Umbuchung zu Ihrem Endziel unter vergleichbaren Bedingungen wählen.
🍽️ Betreuungsleistungen
Je nach Wartezeit haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten, Kommunikation und ggf. Hotelunterkunft inklusive Transfer, wenn erforderlich.
Entschädigungshöhe
Die Höhe richtet sich hauptsächlich nach der Flugdistanz. In manchen Fällen können die Bedingungen der Umbuchung den Betrag beeinflussen.
Außergewöhnliche Umstände
Fluggesellschaften dürfen eine Entschädigung nur ablehnen, wenn die Annullierung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Nachweise und die genaue Ursache sind entscheidend.
Oft außergewöhnlich
- Schwere Wetterbedingungen
- Einschränkungen durch Flugsicherung (ATC)
- Sicherheitsrisiken / Notfälle
Oft NICHT außergewöhnlich
- Routinemäßige technische Probleme
- Interne Organisation der Airline
- Personalmangel (fallabhängig)
Benötigte Unterlagen
Um Ihren Antrag zu beschleunigen, bereiten Sie diese Unterlagen vor:
So beantragen Sie eine Entschädigung
- Übermitteln Sie Ihre Flugdaten und beschreiben Sie die Annullierung.
- Wir prüfen die Anspruchsberechtigung und bereiten das Dossier vor.
- Wir kontaktieren die Airline und verhandeln in Ihrem Namen.
- Die Entschädigung wird ausgezahlt, wenn die Airline akzeptiert (oder wir eskalieren, falls nötig).
FAQ – Flugannullierungen
Ist jeder annullierte Flug entschädigungsberechtigt?
Nein. Der Anspruch hängt von der Vorankündigung, der angebotenen Alternative und davon ab, ob die Ursache außergewöhnlich ist.
Wenn ich einen Ersatzflug akzeptiere, kann ich trotzdem eine Entschädigung bekommen?
Ja, je nach Verspätung bei der Ankunft am Endziel und den Bedingungen der EG 261/2004.
Was, wenn die Airline „außergewöhnliche Umstände“ nennt?
Einige Ursachen können eine Entschädigung ausschließen, andere sind je nach Fall strittig. Nachweise und die genaue Ursache sind entscheidend.

