Wann besteht bei einer Flugverspätung Anspruch auf Entschädigung?
Grundsätzlich kann eine Entschädigung möglich sein, wenn Ihre Ankunft am Endziel um 3 Stunden oder mehr verspätet ist und die Ursache keine außergewöhnlichen Umstände darstellt. Die Verordnung gilt in der Regel für Flüge mit Abflug aus der EU (jede Airline) oder für Flüge mit Ankunft in der EU, wenn sie von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Entschädigungshöhe
Die Höhe hängt hauptsächlich von der Flugdistanz ab.
Betreuungsleistungen während der Wartezeit
Je nach Dauer der Wartezeit muss die Airline möglicherweise Mahlzeiten, Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten sowie Unterkunft (inkl. Transfer) bereitstellen.
Am Flughafen
Mahlzeiten/Getränke + Möglichkeit zur Kommunikation (E-Mails/Telefonate).
Bei längerer Wartezeit
Hotel + Transport, wenn erforderlich.
Außergewöhnliche Umstände
Die Airline kann eine Entschädigung ablehnen, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde (abhängig von Kontext und Nachweisen).
Oft außergewöhnlich
- Extremes Wetter
- Einschränkungen durch Flugsicherung (ATC)
- Sicherheitsrisiken / Notfälle
Oft NICHT außergewöhnlich
- „Routinemäßige“ technische Probleme
- Interne Organisation / Umläufe
- Personalmangel (fallabhängig)
Benötigte Unterlagen
Um die Bearbeitung zu beschleunigen, bereiten Sie bitte Folgendes vor:
So stellen Sie Ihren Antrag
- Geben Sie Ihre Flugdaten ein und schildern Sie, was passiert ist.
- Prüfung der Anspruchsberechtigung + Vorbereitung des Falls.
- Kontaktaufnahme / Verhandlung mit der Fluggesellschaft.
- Auszahlung der Entschädigung, wenn der Anspruch anerkannt wird.
FAQ
Ab wie vielen Stunden Verspätung bekomme ich eine Entschädigung?
In der Regel ab 3 Stunden Verspätung bei der Ankunft am Endziel (unter den Bedingungen der EG 261/2004).
Reicht eine Verspätung beim Abflug aus?
Nein. Entscheidend ist die Verspätung bei der Ankunft am Endziel.

