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Flugverspätung: Entschädigung bis zu 600 € (EG 261/2004)

Wenn Ihr Flug mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr ankommt, können Sie gemäß der EU-Verordnung EG 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung haben (abhängig von der Flugdistanz und der Ursache der Verspätung).

250 €
≤ 1500 km
400 €
1500–3500 km
600 €
≥ 3500 km
Schnelle Berechnung Fallprüfung Komplette Betreuung
Voraussetzungen

Wann besteht bei einer Flugverspätung Anspruch auf Entschädigung?

Grundsätzlich kann eine Entschädigung möglich sein, wenn Ihre Ankunft am Endziel um 3 Stunden oder mehr verspätet ist und die Ursache keine außergewöhnlichen Umstände darstellt. Die Verordnung gilt in der Regel für Flüge mit Abflug aus der EU (jede Airline) oder für Flüge mit Ankunft in der EU, wenn sie von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.

✅ Ankunft am Endziel ≥ 3 Std. verspätet
✅ Abflug aus der EU (jede Airline)
✅ ODER Ankunft in der EU mit EU-Airline
✅ Ursache nicht „außergewöhnlich“
Wichtig: Maßgeblich ist die Verspätung am Endziel. Bei Umstiegen zählt die letzte Ankunft.

Entschädigungshöhe

Die Höhe hängt hauptsächlich von der Flugdistanz ab.

Distanz
Entschädigung
Beispiel
≤ 1500 km
250 €
Paris → Rom
1500–3500 km
400 €
Paris → Marrakesch
≥ 3500 km
600 €
Paris → New York
💡
Gut zu wissen: Eine Umbuchung kann die Höhe in manchen Fällen beeinflussen – deshalb lohnt sich eine Prüfung Ihres konkreten Falls.

Betreuungsleistungen während der Wartezeit

Je nach Dauer der Wartezeit muss die Airline möglicherweise Mahlzeiten, Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten sowie Unterkunft (inkl. Transfer) bereitstellen.

Am Flughafen

Mahlzeiten/Getränke + Möglichkeit zur Kommunikation (E-Mails/Telefonate).

Bei längerer Wartezeit

Hotel + Transport, wenn erforderlich.

Außergewöhnliche Umstände

Die Airline kann eine Entschädigung ablehnen, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde (abhängig von Kontext und Nachweisen).

Oft außergewöhnlich

  • Extremes Wetter
  • Einschränkungen durch Flugsicherung (ATC)
  • Sicherheitsrisiken / Notfälle

Oft NICHT außergewöhnlich

  • „Routinemäßige“ technische Probleme
  • Interne Organisation / Umläufe
  • Personalmangel (fallabhängig)

Benötigte Unterlagen

Um die Bearbeitung zu beschleunigen, bereiten Sie bitte Folgendes vor:

Buchung
E-Ticket, Bestätigung, Flugnummer
Nachweise
E-Mails/SMS, Fotos, Screenshots
Identität
Ausweisdokument, falls angefordert

So stellen Sie Ihren Antrag

  1. Geben Sie Ihre Flugdaten ein und schildern Sie, was passiert ist.
  2. Prüfung der Anspruchsberechtigung + Vorbereitung des Falls.
  3. Kontaktaufnahme / Verhandlung mit der Fluggesellschaft.
  4. Auszahlung der Entschädigung, wenn der Anspruch anerkannt wird.
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FAQ

Ab wie vielen Stunden Verspätung bekomme ich eine Entschädigung?

In der Regel ab 3 Stunden Verspätung bei der Ankunft am Endziel (unter den Bedingungen der EG 261/2004).

Reicht eine Verspätung beim Abflug aus?

Nein. Entscheidend ist die Verspätung bei der Ankunft am Endziel.

Flug verspätet oder annulliert ?

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