Eine Entschädigung kann möglich sein, wenn Sie Ihr Endziel mit 3 Stunden oder mehr Verspätung erreichen (ausgenommen außergewöhnliche Umstände).
Mehr zu „Flugverspätung“ →Verspätung, Annullierung, Überbuchung: Ihre Rechte in der Praxis
Die EU-Verordnung EG 261/2004 schützt Passagiere, wenn eine Reise nicht wie geplant verläuft. Je nach Strecke und Situation können Sie Anspruch auf Entschädigung und/oder Betreuungsleistungen haben (Mahlzeiten, Hotel, Kommunikationsmöglichkeiten).
Je nach Vorankündigung und angebotener Alternative sind Entschädigung und Betreuungsleistungen möglich.
Mehr zu „Flugannullierung“ →Nichtbeförderung: mögliche Entschädigung + Unterstützung (Umbuchung, Mahlzeiten, Hotel je nach Fall).
Anspruch prüfen →Wenn es Teil derselben Buchung/Reiseroute ist, zählt die Verspätung bei der Ankunft am Endziel. Das kann eine Entschädigung auslösen.
Mehr zu „Anschluss verpasst“ →Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
Grundsätzlich können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Ihr Flug in der EU startet (jede Airline) oder wenn er in der EU landet und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird. Anschlussflüge sind abgedeckt, wenn sie zur gleichen Buchung/Reiseroute gehören.
Betreuung & Unterstützung (zusätzlich)
Je nach Wartezeit muss die Airline teilweise Mahlzeiten, Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten und Hotelunterkunft inklusive Transfer bereitstellen.
Anschluss verpasst
Wenn eine Verspätung auf einem Teilflug dazu führt, dass Sie den Anschluss verpassen, zählt die Verspätung am Endziel. Das kann die Entschädigungsberechtigung auslösen.
„Anschluss verpasst“ lesen →Entschädigungshöhe
Die Höhe hängt hauptsächlich von Flugdistanz und Ankunftsverspätung ab. In manchen Fällen kann eine Umbuchung die Höhe beeinflussen – deshalb ist eine genaue Prüfung wichtig.
Außergewöhnliche Umstände: wann die Airline ablehnen kann
Airlines können eine Entschädigung ablehnen, wenn die Störung auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen ist. Ursache und Nachweise sind entscheidend – manche Gründe sind je nach Kontext strittig.
Oft außergewöhnlich
- Gefährliches Wetter / extreme Bedingungen
- Einschränkungen durch Flugsicherung (ATC)
- Sicherheitsrisiken, Notfälle
Oft NICHT außergewöhnlich
- Übliche technische Probleme
- Interne Organisation (Umlauf, Planung)
- Personalmangel (je nach Fall)
Benötigte Unterlagen
Je klarer Ihre Unterlagen, desto reibungsloser der Antrag. Empfohlenes Minimum:
So stellen Sie Ihren Antrag einfach
Die meisten Ablehnungen entstehen durch unvollständige Unterlagen oder eine falsche Einordnung der Störung. Entscheidend ist, den Fall sauber zu dokumentieren und korrekt einzureichen.
- Geben Sie Ihre Flugdaten ein und beschreiben Sie das Problem (Verspätung/Annullierung/Überbuchung).
- Prüfung der Anspruchsberechtigung und Vorbereitung des Dossiers.
- Kontaktaufnahme und Verhandlung mit der Fluggesellschaft.
- Auszahlung bei Anerkennung (oder weitere Schritte, falls erforderlich).
Beispiele
Verspäteter Flug innerhalb der EU
Kurzstrecke, Ankunft am Endziel 3 Std.+ verspätet → mögliche Entschädigung von 250 €.
Annullierung mit später Umbuchung
Annullierung + erhebliche Verspätung am Endziel trotz Umbuchung → möglich 400 € oder 600 € je nach Distanz.
FAQ
Ab wie vielen Stunden Verspätung gibt es eine Entschädigung?
In der Regel kann eine Entschädigung möglich sein, wenn die Ankunft am Endziel unter den Bedingungen der EG 261/2004 um mindestens 3 Stunden verspätet ist.
Was, wenn die Airline „außergewöhnliche Umstände“ behauptet?
Einige Ursachen können eine Entschädigung ausschließen (extremes Wetter, ATC-Beschränkungen, Sicherheit). Andere können je nach Kontext strittig sein. Nachweise und die genaue Ursache sind entscheidend.
Zählt ein verpasster Anschlussflug?
Ja, wenn er Teil derselben Buchung/Reiseroute ist. Entscheidend ist die Verspätung bei der Ankunft am Endziel.

