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Häufig gestellte Fragen

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte und entdecken Sie, wie Fly-Claim Ihnen hilft, eine Entschädigung für verspätete, annullierte oder überbuchte Flüge zu erhalten.

Wie hoch ist die Entschädigung, auf die Sie Anspruch haben ?
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz und der Verspätung bei der Ankunft ab. Sie kann zwischen 250 € und 600 € pro Passagier betragen – selbst wenn das Ticket günstig gekauft wurde.
Wer kann eine Entschädigung für einen verspäteten oder annullierten Flug beantragen ?
Jede Person, die einen Flug mit Abflug aus oder Ankunft in der Europäischen Union genommen hat, oder deren Flug von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wurde, kann bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden, einer Annullierung oder einer Nichtbeförderung gemäß der EU-Verordnung EG 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Welche Unterlagen müssen Sie einreichen ?
In der Regel reicht ein Buchungsnachweis oder eine Bordkarte aus. Wenn Sie ein E-Ticket oder eine Bestätigungs-E-Mail haben, ist das ideal. Unser Team kann Ihnen auch helfen, falls Sie diese Unterlagen nicht mehr besitzen.
Wie lange dauert es, bis Sie Ihre Entschädigung erhalten ?
In der Regel werden die meisten Ansprüche innerhalb weniger Wochen bearbeitet. In Ausnahmefällen kann es jedoch länger dauern, insbesondere wenn die Fluggesellschaft den Anspruch anficht oder rechtliche Schritte erforderlich sind.
Gute Nachricht: Dank unserer Expertise und automatisierten Tools bearbeitet Fly-Claim Anträge schneller als die meisten klassischen Dienste.
Müssen Sie im Voraus etwas bezahlen ?
Nein, unser Service ist zu 100 % kostenlos, wenn Sie keine Entschädigung erhalten. Wenn Sie eine Entschädigung bekommen, berechnen wir eine Provision von 30 % inkl. MwSt. – nur im Erfolgsfall.
Können Sie eine Entschädigung für mehrere Passagiere beantragen ?
Sie können auch Familienmitglieder, Freunde oder Kollegen angeben, die mit Ihnen gereist sind. Jeder Passagier hat Anspruch auf eine separate Entschädigung.
In welchen Fällen kann eine Entschädigung abgelehnt werden ?
Bestimmte Situationen, sogenannte „außergewöhnliche Umstände“, können Fluggesellschaften von der Zahlung einer Entschädigung befreien. Dazu gehören insbesondere:
- schlechte Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen,
- Streiks des Flughafenpersonals oder der Fluglotsen (nicht jedoch der Airline selbst),
- Terrorwarnungen oder politische Instabilität.

Technische Probleme oder Personalmangel bei der Fluggesellschaft gelten hingegen nicht als außergewöhnliche Umstände. In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.
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