Flugentschädigung nach Flughafen
Finden Sie hilfreiche Informationen nach einem verspäteten oder annullierten Flug sowie nach einem verpassten Anschluss an den wichtigsten europäischen Flughäfen.
Ihr Anspruch hängt insbesondere von der Flugstrecke, der ausführenden Fluggesellschaft und der Ursache der Störung ab.
Prüfen Sie Ihre Rechte anhand des Flughafens Ihres Fluges
Der Abflughafen, der Ankunftsflughafen und die Fluggesellschaft, die den Flug tatsächlich durchgeführt hat, bestimmen, welche Fluggastrechte auf Ihre Reise anwendbar sein können.
Unsere Flughafen-Ratgeber werden Informationen zu Verspätungen, Annullierungen, verpassten Anschlussflügen und den möglichen Schritten zur Durchsetzung Ihrer Rechte enthalten.
Bald können Sie nach Stadt, Flughafenname oder IATA-Code suchen.
Flughafen-Ratgeber
Unser Flughafenverzeichnis befindet sich derzeit in Vorbereitung.
Die Flughafen-Ratgeber folgen in Kürze
Bis dahin können Sie Ihre Flugdaten direkt in unserem Formular eingeben, um prüfen zu lassen, welche Regeln auf Ihre Reise anwendbar sein können.
Flug prüfenWeitere Ratgeber entdecken
Informieren Sie sich auch anhand der Art der Flugstörung, von der Sie betroffen waren.
Ihre Fluggastrechte
Erfahren Sie, welche europäischen Vorschriften Sie nach einer Flugstörung schützen können.
Flug verspätet
Prüfen Sie, ob die Verspätung an Ihrem Endziel einen Anspruch auf Entschädigung begründen kann.
Flug annulliert
Informieren Sie sich über Ihre Rechte auf Erstattung, Ersatzbeförderung, Betreuung und Entschädigung.
Welcher Flughafen muss berücksichtigt werden?
Um festzustellen, welche Vorschriften anwendbar sind, müssen insbesondere der Abflughafen, der Ankunftsflughafen und die Fluggesellschaft ermittelt werden, die den Flug tatsächlich durchgeführt hat.
Für die Berechnung einer Verspätung, die möglicherweise einen Entschädigungsanspruch begründet, ist grundsätzlich die Ankunftszeit am Endziel entscheidend. Dies gilt insbesondere bei Anschlussflügen innerhalb einer einheitlichen Buchung.
Berücksichtigen Sie bei einer Reise mit Anschlussflug nicht nur die Verspätung des ersten Fluges. Bewahren Sie die vollständige Reiseroute und die tatsächliche Ankunftszeit am Endziel auf.
Häufige Fragen zu Flughäfen
Mein Flughafen ist nicht aufgeführt
Sie können Ihren Flug trotzdem in unserem Anspruchsformular eingeben. Ihre vollständige Reise und die anwendbaren Fluggastrechte werden anschließend geprüft.
Muss der Abflug- oder der Ankunftsflughafen berücksichtigt werden?
Beide Flughäfen müssen geprüft werden, um die anwendbaren Vorschriften zu bestimmen. Für eine Entschädigung wegen Verspätung ist grundsätzlich die Ankunftszeit am Endziel entscheidend.
Kann ich bei einem Abflug außerhalb der EU entschädigt werden?
Das kann möglich sein, wenn der Flug in der Europäischen Union ankommt und von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wird. Die vollständige Flugstrecke muss genau geprüft werden.
Welchen Flughafen muss ich bei einem Anschlussflug angeben?
Geben Sie die gesamte Reise einschließlich des Abflughafens, der Zwischenstopps und des Endziels an. Dadurch kann die gesamte Verspätung Ihrer Reise geprüft werden.
Gelten zwei Flughäfen derselben Stadt als ein Flughafen?
Nein. Flughäfen, die dieselbe Stadt bedienen, sind weiterhin eigenständige Flughäfen und besitzen unterschiedliche IATA-Codes. Wählen Sie den genauen Flughafen aus, der auf Ihrer Buchung angegeben ist.
Prüfen Sie Ihren möglichen Entschädigungsanspruch
Geben Sie Ihre Flughäfen, die Fluggesellschaft und die aufgetretene Störung an. Für den Beginn fallen keine Vorabkosten an.