Flug annulliertweniger als 7 Tage vorher
Bei weniger als sieben Tagen Vorlauf ist eine Entschädigung häufig möglich. Sie kann entfallen, wenn der Ersatzflug höchstens eine Stunde früher startet und weniger als zwei Stunden später ankommt oder außergewöhnliche Umstände bewiesen sind.
Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen. Die Berechtigung hängt stets vom konkreten Einzelfall ab.
Bei weniger als sieben Tagen den Ersatzflug genau prüfen
Bewahren Sie Datum und Uhrzeit der Mitteilung auf. Die Airline muss beweisen, wann sie den Fluggast informiert hat.
Vergleichen Sie Abflug und Ankunft des Ersatzflugs mit dem ursprünglichen Plan. Wird eine Grenze verfehlt, kann die Entschädigung vorbehaltlich Ursache und weiterer Bedingungen bestehen.
Bis zu 600 € Entschädigung
Sind die Voraussetzungen der europäischen Fluggastrechte erfüllt, richtet sich der Betrag hauptsächlich nach der Flugstrecke.
Diese Beträge werden nicht automatisch gezahlt. Vorlauf, Ersatzbeförderung, Ursache und Einzelfall müssen geprüft werden.
Vier entscheidende Prüfungen
Schon ein kleiner Zeitunterschied kann das Ergebnis ändern.
Mitteilung unter sieben Tagen
Sichern Sie E-Mail oder SMS mit Zeitstempel.
Abflug höchstens eine Stunde früher
Mehr als 60 Minuten früher kann den Anspruch erhalten.
Ankunft weniger als zwei Stunden später
Zwei Stunden oder mehr können den Anspruch erhalten.
Außergewöhnlicher Grund bewiesen
Die Airline muss Ereignis und zumutbare Maßnahmen belegen.
Diese Rechte bleiben nach der Annullierung
Entschädigung ersetzt weder Beförderungslösung noch Betreuung.
Erstattung
Geben Sie die Reise auf und verlangen Sie die anwendbare Erstattung.
Ersatzbeförderung
Reisen Sie frühestmöglich oder später nach den Regeln.
Betreuung
Mahlzeiten, Hotel und Transfers können während der Wartezeit zustehen.
Entschädigung
250 €, 400 € oder 600 € können bei erfüllten Bedingungen hinzukommen.
Abflug ≤ 1 Std. früher und Ankunft < 2 Std. später
Damit Ersatzbeförderung die Pauschale aufgrund dieser Ausnahme ausschließt, müssen beide Grenzen erfüllt sein.
Was die Entschädigung ausschließen oder mindern kann
Kurzer Vorlauf allein garantiert keine Zahlung.
Passende Ersatzbeförderung
Ein Angebot innerhalb beider Grenzen kann die Entschädigung ausschließen.
Außergewöhnliche Umstände
Bewiesenes gefährliches Wetter oder externe Beschränkungen können sie ausschließen.
Kürzung des Betrags
Je nach Strecke und Ersatzankunft kann die Pauschale halbiert werden.
Diese Nachweise aufbewahren
Bordkarte
Bewahren Sie Bordkarte und Buchungsbestätigung auf.
Mitteilung
Sichern Sie E-Mail oder SMS mit Datum und Uhrzeit.
Ursprüngliche Reise
Dokumentieren Sie planmäßige Zeiten und Endziel.
Angebotene Lösung
Bewahren Sie den Nachweis über Erstattung oder Ersatzbeförderung auf.
Genannter Grund
Sichern Sie Nachrichten und Fotos der Anzeigen.
Ausgaben
Bewahren Sie angemessene Belege bei fehlender Betreuung auf.
Ihre Anfrage in vier Schritten
Flug eintragen
Flugnummer, Datum und vollständige Route angeben.
Störung beschreiben
Vorlauf, Zeiten und genannten Grund festhalten.
Nachweise beifügen
Nachrichten, Buchung und Belege übermitteln.
Rechte prüfen
Der Fall wird vor weiteren Schritten geprüft.
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FAQ zur Annullierung unter sieben Tagen
Stehen mir automatisch 600 € zu?
Nein. Betrag und Anspruch hängen von Strecke, Ersatzbeförderung, Ursache und Reise ab.
Welche Zeiten vergleiche ich?
Vergleichen Sie angebotenen Abflug und Ankunft mit den ursprünglichen Zeiten.
Was heißt höchstens eine Stunde früher?
Der neue Abflug darf für diese Grenze nicht mehr als 60 Minuten vorverlegt sein.
Was gilt bei genau zwei Stunden später?
Die Regel verlangt weniger als zwei Stunden; genau zwei Stunden erfüllen diese Schutzgrenze nicht.
Wer beweist den Informationszeitpunkt?
Die Airline trägt die Beweislast dafür, wann der Fluggast informiert wurde.
Entfallen bei außergewöhnlichen Umständen alle Rechte?
Sie können die Pauschale ausschließen; Erstattung oder Ersatzbeförderung und Betreuung bleiben getrennte Rechte.
Kann für Ihren Flug eine Entschädigung bestehen?
Geben Sie Ihre Reise für eine erste Prüfung ohne Vorabkosten ein.